ENERGIEAUSWEIS
Es gibt zwei verschiede Arten von Energieausweisen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide Energieausweise kommen bei unterschiedlichen Szenarien zur Ausführung.
WANN BENÖTIGE ICH EINEN ENERGIEAUSWEIS?
- Bei einem Neubau
- Bei einer umfassenden Sanierung
- Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) schreibt vor, dass Kauf- oder Mietinteressenten bei der Besichtigung einer Immobilie ein Energieausweis vorgelegt werden muss.
WELCHEN ENERGIEAUSWEIS BENÖTIGE ICH?
Bedarfsausweis: Bei Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Sowie bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor 01.11.1977 die bisher nicht modernisiert wurden, oder wenn keine Energieabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen.
Verbrauchsausweis: In allen anderen Fällen möglich.
BENÖTIGE ICH ZWINGEND EINEN ENERGIEBERATER?
Ja einen Energieausweis darf nur ein eingetragener EnergieeffizienzExperte ausstellen.