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ENERGIEAUSWEIS

Es gibt zwei verschiede Arten von Energieausweisen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide Energieausweise kommen bei unterschiedlichen Szenarien zur Ausführung.

WANN BENÖTIGE ICH EINEN ENERGIEAUSWEIS?

-          Bei einem Neubau

-          Bei einer umfassenden Sanierung

-          Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie

Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) schreibt vor, dass Kauf- oder Mietinteressenten bei der Besichtigung einer Immobilie ein Energieausweis vorgelegt werden muss.

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WELCHEN ENERGIEAUSWEIS BENÖTIGE ICH?

Bedarfsausweis: Bei Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Sowie bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor 01.11.1977 die bisher nicht modernisiert wurden, oder wenn keine Energieabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen.

Verbrauchsausweis: In allen anderen Fällen möglich.

BENÖTIGE ICH ZWINGEND EINEN ENERGIEBERATER?

Ja einen Energieausweis darf nur ein eingetragener EnergieeffizienzExperte ausstellen.

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